Was kostet eine Behandlung mit Spendersamen?

A. Behandlung für das 1.Kind mit Spendersamen
  inklusive einer ausführlichen Beratung in Hamburg in der Praxis für gyn. Endokrinologie und Reproduktionsmedizin Dres. Bispink und Partner

Im Rahmen der Kinderwunschbehandlung mit Spendersamen (donogene Inseminationsbehandlung) entstehen Kosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
  1. Psychologische Beratung  (240 €)  -  wird von der beratenden Psychologin in Rechnung gestellt.
  2. Behandlungskosten (Ultraschall, Blutuntersuchung, Samenübertragung)
    Die Rechnung wird von der behandelnden Praxis entsprechend der einzelnen Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzten erstellt.
  3. Kosten für den eingefrorenen Spendersamen.
    Die Rechnungsstellung erfolgt durch das IRC.
Mit Behandlungsbeginn erhalten Sie vom IRC eine Rechnung über einen einmaligen Grundbetrag einschließlich 9 Pailletten mit eingefrorenem Spendersamen. Damit können in der Regel 3 Behandlungszyklen durchgeführt werden.
Eventuelle Versandkosten für die Pailletten werden Ihnen gesondert in Rechnung gestellt.

Der Grundbetrag einschließlich 9 Pailletten  entspricht  1.785,- €  (einschl. Mwst.)
Jede weitere Paillette wird Ihnen mit 59,50 €  (einschl. Mwst.)  in Rechnung gestellt.
Mindestabnahme bei Versand 6 Pailletten. Eine Rücknahme überzähliger Pailletten ist nicht möglich.
   
B. Behandlung für das 1.Kind  mit Spendersamen
  ohne ausführlichen Beratung in Hamburg in der Praxis für gyn. Endokrinologie und Reproduktionsmedizin Dres. Bispink und Partner

Im Rahmen der Kinderwunschbehandlung mit Spendersamen (donogene Inseminationsbehandlung) entstehen Kosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
  1. Gegebenenfalls psychologische Beratung
  2. Behandlungskosten (Ultraschall, Blutuntersuchung, Samenübertragung).
    Die Rechnung wird von der behandelnden Praxis entsprechend den einzelnen Leistungen erstellt.
  3. Kosten für den eingefrorenen Spendersamen.
    Die Rechnungsstellung erfolgt durch das IRC.
Mit Behandlungsbeginn erhalten Sie vom IRC eine Rechnung über einen einmaligen Grundbetrag einschließlich 9 Pailletten mit eingefrorenem Spendersamen. Damit können in der Regel 3 Behandlungszyklen durchgeführt werden.
Eventuelle Versandkosten für die Pailletten werden Ihnen gesondert in Rechnung gestellt.

Der Grundbetrag einschließlich 9 Pailletten  entspricht  1.666,-  €  (einschl. Mwst.)
Jede weitere Paillette wird Ihnen mit 59,50 €  (einschl. Mwst.)  in Rechnung gestellt.
Mindestabnahme bei Versand 6 Pailletten. Eine Rücknahme überzähliger Pailletten ist nicht möglich.
   
C. Behandlung für das 2. oder weitere Kinder mit Spendersamen
  ohne ausführlichen Beratung in Hamburg in der Praxis für gyn. Endokrinologie und Reproduktionsmedizin Dres. Bispink und Partner

Im Rahmen der Kinderwunschbehandlung mit Spendersamen (donogene Inseminationsbehandlung) entstehen Kosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
  1. Gegebenenfalls psychologische Beratung
  2. Behandlungskosten (Ultraschall, Blutuntersuchung, Samenübertragung).
    Die Rechnung wird von der behandelnden Praxis entsprechend den einzelnen Leistungen erstellt.
  3. Kosten für den eingefrorenen Spendersamen.
    Die Rechnungsstellung erfolgt durch das IRC.
Mit Behandlungsbeginn erhalten Sie vom IRC eine Rechnung über einen einmaligen Grundbetrag einschließlich 9 Pailletten mit eingefrorenem Spendersamen. Damit können in der Regel 3 Behandlungszyklen durchgeführt werden.
Eventuelle Versandkosten für die Pailletten werden Ihnen gesondert in Rechnung gestellt.

Der Grundbetrag einschließlich 9 Pailletten  entspricht  1.190,-  €  (einschl. Mwst.)
Jede weitere Paillette wird Ihnen mit 59,50 €  (einschl. Mwst)  in Rechnung gestellt.
Mindestabnahme bei Versand 6 Pailletten. Eine Rücknahme überzähliger Pailletten ist nicht möglich.
   






 


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